Tierkennzeichnung
ermöglicht die eindeutige Identifizierung
Kennzeichnungen für Tiere erfüllen verschiedene Zwecke. Sie dienen der Unterscheidung und Identifizierung, bedeuten aber auch ein Sicherheitsaspekt. Ist Ihr Hund oder Ihre Katze tätowiert oder gechipt, sind Sie als Besitzer schnell ausfindig gemacht, wenn Ihr Tier einmal vermisst wird.
Zudem ist es seit dem 01.07.2013 Pflicht, jeden Hund im Hunderegister anzumelden. Für die Anmeldung (www.hunderegister-nds.de Kosten: 17,26 € / Hund) Ihres Tieres ist eine Kennzeichnung mittels Mikrochip Voraussetzung.
Sollten Sie vorhaben, mit Ihrem Hund zu vereisen und benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis, ist dieser ebenso nur in Verbindung mit einer eindeutigen, unveränderlichen Identifizierung Ihres Tieres ausstellbar. Mit diesem Ausweis ist es Ihnen möglich, mit Ihrem Tier ins europäische Ausland zu vereisen, wenn Ihr Tier die benötigten Impfungen besitzt. Informieren Sie sich bitte vor jeder Reise, welche Voraussetzungen für das jeweilige Land gelten, um Ihr Tier einführen zu können und lassen Sie sich bei uns vor Ihrer Reise beraten, ob der Impfstatus Ihres Tieres ausreicht oder ggf. Nachimpfungen erforderlich sind.
